Whistleblowing Reporting Agentur

Vahrenwalder Str. 269 A, D-30179 Hannover

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meldung@whistleweb.de

Whistle Web - Die „Whistleblowing Reporting Agentur"

Rechtliche Aufklärung zur Nutzung des Hinweisgebersystems

Als Geschäftsführung möchten wir gemeinsam mit allen unseren Beschäftigten und unseren Geschäftspartnern (Lieferanten, Kunden etc.) sicherstellen, dass das geltende Recht eingehalten wird. Wir haben eine interne Meldestelle eingerichtet, damit Hinweise auf Verstöße gegen Gesetze oder internes Fehlverhalten gegen unsere Unternehmensregeln – auch völlig anonym – gegeben werden können.

Whistle Web - Die „Whistleblowing Reporting Agentur"

Über Uns

Herzlich willkommen bei WhistleWeb – Ihrer vertrauenswürdigen „Whistleblowing Reporting Agentur“. Wir sind Ihr Partner, wenn es um den Schutz von Hinweisgebern und die Einhaltung des Hinweisgeberschutzgesetzes geht.

Als erfahrene Beratungsstelle verstehen wir die Bedeutung von Whistleblowern, auch als Hinweisgeber bekannt, die dazu beitragen, Missstände und unrechtmäßiges Verhalten in Organisationen aufzudecken. Unser Engagement gilt dem Schutz dieser mutigen Individuen, die oft vor schwierigen Entscheidungen stehen.

Das Hinweisergeberschutzgesetz bildet das rechtliche Fundament für den Schutz von Hinweisgebern. Wir sind bestens vertraut mit den Bestimmungen und setzen uns dafür ein, dass Ihre Meldungen vertraulich behandelt werden. Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass Sie sich in einem geschützten Umfeld befinden und keine Repressalien befürchten müssen, wenn Sie sich dazu entschließen, auf Missstände hinzuweisen.

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Beratung im Zusammenhang mit Whistleblowing benötigen. WhistleWeb steht Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihre Stimme gehört wird und dass Sie den Schutz verdienen, den das Gesetz vorsieht.

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Hinweise zur Meldung von Verstößen

Hinweis auf bevorstehende Meldung

  • Alle Mitarbeitenden sowie unsere Geschäftspartner (Kunden, Lieferanten und Stakeholder) sind berechtigt, Meldungen abzugeben.
  • Sie können Ihre Meldung auch anonym abgeben, indem Sie keine persönlichen Informationen angeben, die eine Identifikation Ihrer Person ermöglichen.
    Die Aufklärung eines Verstoßes kann jedoch in der Regel effektiver erfolgen, wenn Sie Ihre Kontaktdaten angeben.
    Ihre Identität wird ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung keinen anderen Personen als der Meldestellenbeauftragten und ihrer Vertretung und den ggf. einzubindenden zuständigen Abteilungen und Stellen nur so weit mitgeteilt, wie dies im Einzelfall erforderlich ist.
  • Ausnahmsweise dürfen Informationen über die Identität einer hinweisgebenden Person oder über sonstige Umstände, die Rückschlüsse auf die Identität dieser Person erlauben, abweichend vom Vertraulichkeitsgebot des § 8 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 bis Nr. 3 HinSchG weitergegeben werden in Strafverfahren auf Verlangen der Strafverfolgungsbehörden, aufgrund einer Anordnung in einem einer Meldung nachfolgenden Verwaltungsverfahren einschließlich verwaltungsbehördlicher Bußgeldverfahren oder aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung.
  • Nur die Meldestellenbeauftragte und ihr Stellvertreter erhalten Kenntnis von Ihrer Meldung und begleiten die weiteren wesentlichen Schritte der Aufklärung. Unbefugte Mitarbeitende des Verbandes erhalten keinen Zugriff auf Ihre Meldung. Alle Informationen aus Ihrer Meldung werden entsprechend des Vertraulichkeitsgebots nach § 8 HinSchG hinsichtlich der Identität der meldenden Person, der gemeldeten Personen und weiterer in der Meldung genannter Personen streng vertraulich behandelt.
  • Wenn Sie eine Meldung einreichen, können Sie den Bearbeitungsstatus Ihrer Meldung in Ihrem Login-Bereich einsehen. Über diesen Login-Bereich können die Meldestellenbeauftragte und ihre Vertretung über die Ihnen mitgeteilten Login-Daten vertraulich Kontakt mit Ihnen aufzunehmen, wenn Rückfragen bestehen. Sie haben darüber zudem jederzeit die Möglichkeit, weitere Informationen zur Verfügung zu stellen. 
  • Nach der Einreichung Ihrer Meldung erhalten Sie Login-Daten. Diese Login-Daten (Benutzername und Passwort) werden automatisch generiert. Bitte merken Sie sich diese Login-Daten gut! Dieser Login-Bereich steht Ihnen auch zur Verfügung, wenn Sie Ihre Meldung anonym abgeben. Ihre Anonymität bleibt in diesem Fall gewahrt.
  • Das Hinweisgebersystem dient der Entgegennahme von Hinweisen auf Verstöße gegen Gesetze, interne Richtlinien und Verhaltensregeln. 
  • Für allgemeine Beschwerden wenden Sie sich bitte an unsere allgemeine Kontaktadresse.
  • Bei Hinweisen auf Benachteiligungen als Bewerberin oder Bewerber oder als Beschäftigte oder Beschäftigter wenden Sie sich bitte an unsere AGG-Beschwerdestelle. 
  • Achtung: Bitte geben Sie nur solche Meldungen ab, von denen Sie sicher sind, dass die mitgeteilten Tatsachen der Wahrheit entsprechen. Von bewusst wahrheitswidrigen Behauptungen bzw. unwahren Tatsachen ist zum einen Abstand zu nehmen, weil dies für Sie als hinweisgebende Person eine Strafbarkeit nach § 187 Strafgesetzbuch (Verleumdung) begründen kann und diese Straftat mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden kann. Zum anderen ist Voraussetzung für den Schutz hinweisgebender Personen nach § 33 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 Hinweisgeberschutzgesetz, dass die hinweisgebende Person zum Zeitpunkt der Meldung hinreichenden Grund zu der Annahme hatte, dass die von ihr gemeldeten Informationen der Wahrheit entsprechen und die Informationen Verstöße betreffen, die in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fallen oder die hinweisgebende Person zum Zeitpunkt der Meldung hinreichenden Grund zu der Annahme hatte, dass dies der Fall sei. In Zweifelsfällen kennzeichnen Sie Ihre Meldung als Vermutung oder Aussage dritter Personen.
  • Nach Eingang Ihrer Meldung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung in Ihrem Login-Bereich. Anschließend erhalten Sie innerhalb von maximal drei Monaten nach Eingang Ihrer Meldung eine Rückmeldung durch die Meldestellenbeauftragte bzw. ihre Vertretung. Die Rückmeldung umfasst – soweit rechtlich möglich – die Mitteilung geplanter sowie bereits ergriffener Folgemaßnahmen sowie die Gründe für diese.
  • Bitte beachten Sie zudem unsere Datenschutzhinweise für das Hinweisgeber-System: Datenschutzinformationen zum internen Meldesystem (link hinterlegen)
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Meldestelle

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Ihren Namen, Email & Telefonnummer benötigen wir für eventuelle Rückfragen, es sind freiwillige Angaben. Ihr Hinweis wird auch ohne Ihre persönlichen Angaben bearbeitet.